Sachverständiger und Gutachter
Um den Wert einer Immobilie zu bewerten, wird ein Sachverständiger konsultiert. Diese werden grundsätzlich vom Gericht oder Entscheidungsgremien ausgewählt. Gutachter üben im eigentlichen Sinne ähnliche Tätigkeiten aus, nur dass diese nicht vom Gericht ernannt werden, sondern von Firmen oder Privatpersonen.
Woran wird ein Sachverständiger oder Gutachter erkannt?
Unter dem Begriff „Sachverständiger“ wird eine Person verstanden, die spezifische Kenntnisse im Immobilienbereich aufweist. In anderen Worten werden Sachverständiger dazu benötigt, den Zustand sowie den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Auf der anderen Seite sind Gutachter für die Aufdeckung von Mängeln verantwortlich.
Sachverständiger und Gutachter verpflichten sich in Österreich durch einen gerichtlichen Eid. Zusätzlich erhalten diese Personen einen Nachweis ihrer Arbeit, auch als Sachverständigenausweis bekannt.
Sachverständiger und Privatsachverständiger können auch von Eigentümern im nicht amtlichen Sinne beauftragt werden. Da diese Parteien jedoch nicht vom Gericht beauftragt wurden, kann das aufgenommen Gutachten laut Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetz in Österreich nicht anerkannt werden. Als Gegenbeweis wird es jedoch anerkannt.
Was zeichnet einen guten Gutachter aus?
Wer sich dazu entscheidet, eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen, sollte stets einen Gutachter an seiner Seite haben. Dieser kann die unterschiedlichen Mängel sowie den Wert genau einschätzen. Es ist ratsam, dass Eigentümer immer eine entsprechende Bestätigung des beauftragten Sachverständigers verlangen, damit dessen Glaubwürdigkeit überprüft werden kann. Nur so können sich Privatpersonen sicher sein, dass es sich auch um einen akkreditierten Sachverständiger handelt.
Darüber hinaus sollte der Beauftragte immer aus demselben Bundesland wie der Auftraggeber sein, da sich die Bauordnungen je nach Bundesland immer unterscheiden.
Wie viel kostet ein Gutachten?
Grundsätzlich kann bei privaten Sachverständigern mit einem Stundensatz von 130 bis 155 Euro gerechnet werden. Jedoch kann die Bezahlung in diesem Fall auch auf Basis einer Verhandlung stattfinden. Eine Berechnung hängt immer davon ab, wie groß die Immobilie ist, welche Schäden dokumentiert werden müssen und wie hoch die Qualifikationen des zuständigen Sachbearbeiters sind.
Handelt es sich um ein Privatgutachten, muss der Kunde die Kosten selbst übernehmen. Wird das Gutachten allerdings bei einer Gerichtsverhandlung vorgelegt, können die Kosten zum Teil der Gerichtskosten verhandelt werden.
Wann ist es ratsam, um ein Gutachten anzusuchen?
Gutachten sollten immer dann eingeholt werden, wenn eine Klage gegen eine Baufirma stattfindet. In diesem Fall ist es notwendig, die Baumängel mithilfe eines Gutachters nachzuweisen. Es ist ratsam, dass der Eigentümer der Immobilie stets ein Bautagebuch mitführt und darin alle Unterlagen der angeklagten Baufirma angibt.
Um Probleme im Vorhinein zu vermeiden, ist es ratsam, während des Baus einen Bau-Sachverständiger einzustellen. Dieser kann den Bau überwachen und bestimmte Mängel sofort lösen, bevor sie im späteren Verlauf Schaden anrichten.