erstellt am 08.06.2021
Förderung - Österreich.Immobilien
Förderung

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Immobilien als Kapitalanlage mit Förderungen 



Immer mehr Österreicher nutzen Immobilien und Grundstücke als Wertanlage. Der Gedanke dahinter ist, sich eine finanzielle Sicherheit zu schaffen, welche Krisen und Instabilitäten widerstehen kann. Denn die globale Finanz- und Wirtschaftskrise vor 10 Jahren hat die Bedeutung sicherer Investitionen bestätigt. Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten macht die Immobilien-Investitionen noch attraktiver. 

Der heimische Immobilienmarkt wächst weiter 
Die Prognosen für den österreichischen Immobilienmarkt zeigen sich optimistisch. Bereits heute besitzen mehr als die Hälfte der Österreicher eine Immobilie oder ein Grundstück. Und der Trend geht nach oben. Denn für viele Österreicher hat das Wohnen in den eigenen vier Wänden eine hohe Priorität. Zunehmend wird der Immobilienerwerb ebenfalls als stabile Wertanlage angesehen. 

Die Bundesländer als wichtigste Vergabestellen 
Die Österreicher, die am Erwerb einer Immobilie interessiert sind und nach Unterstützung suchen, können sich um eine staatliche Förderung bewerben. Für diese sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Die Förderungsanträge werden an die relevanten Ämter der Landesregierungen gerichtet. Sowohl die Auswahlkriterien als auch Förderungshöhen variieren von Bundesland zu Bundesland. 

Das Bausparen mit der staatlichen Förderung 
Auf dem Weg zu einer Traum-Immobilie schließen viele Österreicher einen Bausparvertrag ab. Heute sind es mehr als die Hälfte, die diese Sparform ausgewählt haben. Der Grund dafür sind nicht nur attraktive Sparzinsen und eine staatliche Förderung. Der Bausparvertrag kann ebenfalls zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden, somit sind die Bausparer am Immobilienerwerb nicht gebunden. 

Der Abschluss eines Bausparvertrags ist bei jeder österreichischen Bausparkasse möglich. Die Vertragsdauer beträgt sechs Jahre. Neben den Sparzinsen können sich die Bausparer auf eine staatliche Förderung in der Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Jahr verlassen. Dies macht nach dem Vertragsablauf 7.200 Euro aus. Die Prämien liegen derzeit bei 1,5 Prozent mit Steigerungspotential. 

Der Sanierungs-Check für thermische Sanierung 
Neben den Bausparverträgen können die Österreicher einen SanierungsCheck für die thermische Sanierung beantragen. Die richtige Anlaufstelle sind dafür alle Bausparkassen. Wichtig ist dabei, dass der SanierungsCheck nicht nur von den Immobilieneigentümern, sondern auch von Mietern und Bauberechtigten für die Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser genutzt werden kann. 

Der SanierungsCheck deckt unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen, darunter Austausch von Fenstern sowie Dämmung im Haus-, Keller- und Dachbereich. Die Höhe der Förderung wird anhand Kostenschätzung für das jeweilige Bundesland berechnet und beträgt zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe ist zusätzlich ein Zuschuss bis zu 1.000 Euro möglich. 

Der Klima- und Energiefonds für Energiewende 
Der österreichische Klima- und Energiefonds bietet neben den verschiedenen Förderprogrammen für Unternehmen, Gemeinden und Forschungseinrichtungen auch Förderungen für Privatpersonen. Ihr Ziel ist es, das Energiesparen durch nachhaltiges Bauen in privaten Ein- und Zweifamilienhäusern zu unterstützen. Es gibt derzeit drei Fördertöpfe: für Holzheizungen, Photovoltaik und Solaranlagen. 

Die Förderungen des Klima- und Energiefonds werden in Form von einmaligen Beihilfen zur Verfügung gestellt. Die Förderungshöhe variiert von 500 zu 2.000 Euro im Fall von Holzheizungen. Für Photovoltaik können die Antragsteller zwischen 275 und 375 Euro je kWp für bis zu 5 kWp erhalten. Bei der Sanierung von Solaranlagen ist die Förderung von 750 bis zu 1.500 Euro möglich. 

Die Wohnbauförderung in Österreich 
Die Wohnbauförderung umfasst in Österreich verschiedene Unterstützungsarten, die für den Immobilienbau, -erwerb oder -sanierung genutzt werden können. Dabei handelt es sich um Fördermittel, welche die Österreicher als Einmalzahlungen oder langjährige Darlehen gewährt bekommen können. Möglich sind auch Zinszuschüsse auf die bereits aufgenommenen Darlehen. 

Die Anlaufstelle für jede Art der Wohnbaubeförderung sind die zuständigen Ämter der Landesregierungen. In Wien ist es die Magistratsabteilung 50. Die Wohnbauförderung richtet sich an die Staats- und EU-Bürger, die in Österreich über einen Hauptwohnsitz verfügen. Bei der Antragstellung wird neben Ausweisdokumenten eine Reihe von weiteren Unterlagen verlangt. 

Die meisten Wohnbauförderungen sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, darunter dringenden Wohnbedarf und monatliche Einkommensgrenzen. Die letzten werden je nach Anzahl der Personen im Haushalt berechnet. Häufig erhalten Jungfamilien mit Kindern sowie Personen, die alters- oder behinderungsbedingte Bedürfnisse haben, zusätzliche Förderungen von den Ländern. 

Die österreichische Wohnbauförderung misst darüber hinaus dem Einsatz erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Maßnahmen eine große Bedeutung bei. Aus diesem Grund gibt es relativ viele Förderungen, die beispielsweise dem energiesparenden Bauen und Wohnen gewidmet sind. Es ist ratsam, sich kompetent beraten zu lassen und die Fristen zu beachten, bevor ein Antrag gestellt wird. 

Die Wohnbauförderung in den einzelnen Bundesländern 

Wien 
Die Wohnbaubeförderung in Wien setzt verstärkt auf das sogenannte Eigenmittelersatzdarlehen (EMD) bzw. Ein-Prozent-Landesdarlehen für die Personen mit dringendem Wohnbedarf und in schwieriger Finanzlage. Damit möchte die Stadt Wien dem Wohnungsmangel entgegenwirken. Das EMD kann von 5 bis zu maximal 20 Jahren laufen und erfordert die Höchsteinkommensgrenze. 

Diese hängen von der Laufzeit, förderbarer Fläche und Anzahl der Personen pro Haushalt ab. Außerdem sind Vorteile für Personen mit Behinderung, Jungfamilien, begünstigte Personen und Familien vorgesehen. Das EMD kann für Ein-, Zwei- und Reihenhäuser, Eigentums- und Mietwohnhäuser, Dachgeschossausbauten sowie Kleingartenwohnhäuser genutzt werden. 

Niederösterreich 
Die Wohnbauförderung in Niederösterreich konzentriert sich auf die Eigenheimförderung, die entweder für die Errichtung eines neuen Eigenheimes oder den Ersterwerb einer Wohneinheit beantragt werden kann. Die Eigenheimförderung wird als Darlehen des Landes Niederösterreich vergeben und läuft 27,5 Jahre. Der jährliche Zinssatz beträgt ein Prozent. 

Es gilt hier die Regel: Je nachhaltiger die Bauweise und besser die Lagequalität, desto höher kann das Darlehen sein. Zudem können sich die Familien und Personen mit Behinderung auf zusätzliche Punkte verlassen. Beispielsweise können Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage, ökologische Gartengestaltung, Dachbegrünung und Energiekennzahl eine Rolle bei Darlehensvergabe spielen. 

Oberösterreich 
Das Land Oberösterreich stellt eine Vielzahl an Förderungen im Bereich Bauen und Wohnen zur Verfügung. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang vor allem Wohnbeihilfen in Form von monatlichen Zuschüssen für die Dauer eines Jahres. Im Bereich Neubau werden meist attraktive Zuschüsse zu Hypothekardarlehen oder auch einmalig nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. 

Die Wohnbauförderung in Oberösterreich umfasst ebenfalls Sanierungsmaßnahmen. Als Beispiel können der Einbau von Alarmanlagen oder die Errichtung von Tiefgaragenplätzen dienen. Die monatliche Einkommensgrenze liegt bei 37.000 bei einer Person und 55.000 Euro bei zwei Personen. Für jede weitere Person ohne Einkommen oder ein Kind erhöht sie sich um 5.000 Euro. 

Burgenland 
Das Land Burgenland hat ein neues Wohnbauförderungsgesetz beschlossen, welches ab dem 1. September 2018 gilt. Die Förderungshöhe basiert auf der Objekt- und Subjektförderung. Die Objektförderung berücksichtigt unter anderem alters- und behindertengerechtes Bauen. Die Subjektförderung betrifft primär Einkommen, Kindersteigerungsbeträge und Sozialzuschläge. 

Es ist wichtig, dass das neue Wohnbauförderungsgesetz die jährlichen Einkommensgrenzen angehoben hat. Um ein paar Beispiele zu nennen: Für eine Person pro Haushalt sind es 38.000, für fünf und mehr Personen 70.000 Euro. Der Kindersteigerungsbetrag macht nun 12.000 und Sozialzuschlag bis zu 15.000 Euro aus. Die Förderungshöhe beeinflussen darüber hinaus die Energiekennzahl und das bodenverbrauchsparende Bauen. 

Steiermark 
Das Land Steiermark bietet verschiedene Förderungen, die von der Eigenheimförderung über die Hausstandsgründung von Jungfamilien bis hin zu der Wohnbausanierung reichen. Darüber hinaus können die Ökoforderung sowie der Wohncheck beantragt werden, um den Einsatz erneuerbarer Energie und Nachhaltigkeit in Umwelt in aktiver Weise zu unterstützen. 

Es ist erwähnenswert, dass eine neue Eigenheimförderung ab dem 1. Jänner 2019 in Kraft tritt. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Fixbeträge, die ebenfalls als Zuschüsse zu Darlehen oder Krediten mit mindestens 10jähriger Laufzeit genutzt werden können. Aktuell variiert die Eigenheimförderung zwischen 10.000 bis 12.000 Euro. Für ökologische Standards sind es zusätzlich 2.000 Euro. 

Kärnten 
Kärnten hat das neue Wohnbauförderungsgesetz beschlossen, dass ab dem 1. Jänner 2018 gültig ist. Sein primäres Ziel ist es, leistbares und dennoch hochqualitatives und modernes Wohnen zu gewährleisten. Außerdem legt das Land einen großen Wert auf ökologische Aspekte sowie Menschen mit alters- und behinderungsbedingten Bedürfnissen. Von Unterstützung können auch Jungfamilien profitieren. 

Grundsätzlich orientiert sich die Wohnbauförderung in Kärnten stark an zehn Schwerpunkten, die unter anderem in Unterstützung bei Ersterwerb und Errichtung von Eigentumsimmobilien, Wohnbeihilfe für Mietwohnungen sowie Sanierungs- und Begleitmaßnahmen liegen. Zur Verfügung steht darüber hinaus der Eigenmittelersatzkredit, dessen Höhe an der Personenanzahl pro Haushalt und persönlichen Verhältnissen gebunden ist. 

Salzburg 
Das Land Salzburg sieht neue Regelungen zur Wohnbauförderung ab dem 1. Jänner 2019 vor. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Neuigkeiten und Änderungen zu verfolgen. Generell umfasst das Portfolio der Wohnbauförderung in Salzburg unterschiedliche Förderprogramme, die innerhalb der Bereiche Bauen, Wohnen und Raumplanung realisiert werden. 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kaufförderung. In diesem Zusammenhang wird der Erwerb von neu errichteten Häusern oder Wohnungen sowie Mietwohnungen gefördert. Neben der Kaufförderung unterstützt das Land Salzburg ebenfalls bei der Errichtung und Sanierung von Immobilien. Eine weitere Förderungsart stellt die Wohnbeihilfe in Form von Mietzuschuss dar. 

Vorarlberg 
Die Wohnbauförderung in Vorarlberg unterscheidet zwischen der Neubauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfe. Die Förderungen werden je nach Einkommensgrenze, dringendem Wohnbedarf und weiteren Grundvoraussetzungen vergeben. Von großer Bedeutung sind ebenfalls die ökologischen Standards für das Heizsystem, Bau- und Dämmstoffe wie auch andere Bauelemente. 

Im Fall von Neubauförderung liegen die monatliche Einkommensgrenze bei 3.100 bei einer Person sowie 5.500 Euro bei zwei und mehreren Personen pro Haushalt. Bei der Wohnbausanierung ist die Einkommensgrenze ähnlich, nur für drei und mehr Personen pro Haushalt erhöht sie sich auf 6.000 Euro. Die Wohnbeihilfe sieht unter anderem für alleinerziehende Personen besondere Bestimmungen vor. 

Tirol 
Das Land Tirol fokussiert auf zwei Förderungsarten: Neubau und Sanierung. Im Fall von Neubau gelten personenbezogene Voraussetzungen wie Wohnbedarf und monatliche Einkommensgrenze. Diese beträgt zwischen 2.850 für eine Person und 5.350 Euro für vier Personen pro Haushalt. Für jede weitere Person sind es jeweils 350 Euro mehr. Die Eigenheimförderung wird in Form von Kredit oder Wohnbaucheck mit Fixbeträgen in den entsprechenden Höhen von 38.000 und 13.300 Euro vergeben. Außerdem kann eine Zusatzförderung beantragt werden, darunter für umweltfreundliche und bedarfsgerechte Maßnahmen. 
Zu den Sanierungsmaßnahmen, die vom Land Tirol gefördert werden, gehören Änderung (Vergrößerung, Teilung oder Vereinigung) von Wohnungen und sonstigen Räumen zu Wohnungen, alters- und behinderungsgerechte Maßnahmen, Solaranlagen sowie Anschluss an Fernwärme. Im Gegensatz zur Förderung im Bereich Neubau, erfolgt die Gewährung der Sanierungsförderung einkommensunabhängig. Die Förderungsart hängt von der Finanzierungsform ab. Bei der Finanzierung mit Eigenmitteln und Bankkredit stellt das Land Tirol entsprechend den Einmal- oder Annuitätenzuschuss zur Verfügung.


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